Für Allergiker, die unter Haustaubmilben leiden und daher ihr Bett gern umrüsten wollen auf ein Allergikerbett kommt hier eine gute Nachricht. Diese Kosten sind steuerlich bem Finanzamt absetzbar. Allerdings ist es nicht ganz einfach. So funktionierts:
Ein Allergikerbett bedarf zunächst ein ärztliches Attest, das die Allergie und die Empfehlung zum "umrüsten" bescheinigt. Dann muss eine einkommens- und familienstandsabhängige Selbstbeteiligung ausgefüllt werden. Das Bett selber wird mit seinen Kosten unter den "außergewöhnlichen Belastungen" in der Steuererklärung aufgeführt. Dort gehört es in die Krankheitskosten. Die Selbstbeteiligung wird dann den Kosten des Bettes entgegen gerechnet und der Rest von der Steuer zurück erstattet. Wer also den Kauf eines Allergiker geeigneten Bettes plant, sollte sich zuvor ein Attest beim Arzt besorgen und alle Quittungen aufheben. Allergikerbetten, das sind Matratzenauflagen sowie Kissen und Decken aus Naturmaterialien, in denen sich Milben nur schwer einnisten können.
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